Kurzgutachten

Eine kompakte Wertermittlung in Anlehnung an die ImmoWertV

In vielen Fällen reicht ein Kurzgutachten zur Immobilienbewertung aus und ist die passende Wahl. Es bietet eine detaillierte Bewertung Ihrer Immobilie, wobei der Wert durch zwei standardisierte Wertermittlungsverfahren bestimmt wird.

Obwohl ein Kurzgutachten kein vollständiges Verkehrswertgutachten ist, berechnen wir den Wert Ihrer Immobilie in enger Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Zum Beispiel wird der Wert eines Einfamilienhauses hauptsächlich nach dem Sachwertverfahren ermittelt. Zusätzlich verwenden wir das Ertragswertverfahren zur Plausibilisierung. Außerdem können wir den Vergleichswert anhand des Gebäudefaktors des zuständigen Gutachterausschusses bestimmen.

Der Hauptunterschied zu einem Verkehrswertgutachten besteht darin, dass die textlichen Erläuterungen weniger ausführlich sind und das Kurzgutachten keine rechtliche Verbindlichkeit gegenüber Dritten besitzt. Auch die Festlegung von Marktanpassungsfaktoren (wie Sachwertfaktoren oder Liegenschaftszinssätze) muss nicht zwingend nach den Vorgaben des Gutachterausschusses erfolgen, obwohl wir diese Faktoren meistens auch im Kurzgutachten anwenden. Im Unterschied zum Verkehrswertgutachten werden keine behördlichen Auskünfte (wie Altlastenkataster oder Baulastenverzeichnis) eingeholt.

Sie erhalten von uns eine umfassende Wertermittlung, die für Laien verständlich und gleichzeitig für Sachverständige nachvollziehbar ist.

Ein Kurzgutachten eignet sich hervorragend für außergerichtliche oder nicht-behördliche Zwecke, bei denen eine detaillierte Wertermittlung eines Grundstücks oder einer Immobilie benötigt wird. Beispiele hierfür sind Käufe, Verkäufe, Vermögensaufstellungen, Scheidungen oder Erbschaften.


Der Ablauf eines Kurzgutachtens

1. Ihre Anfrage

Sie informieren uns über die Art der Immobilie und den Zweck der gewünschten Bewertung. Wir prüfen, ob ein Kurzgutachten die passende Bewertung ist.

2. Auftrag zur Bewertung

Nachdem alle Fragen geklärt sind und Sie sich für uns entschieden haben, erteilen Sie uns den Auftrag zur Wertermittlung. Sie erhalten von uns einen Auftragsbogen.

3. Termin vor Ort

Nach Auftragserteilung treffen wir uns vor Ort, um Ihre Immobilie zu begutachten. Wir erfassen alle notwendigen Objektunterlagen oder besorgen diese optional.

4. Wertermittlung

Sobald wir vor Ort waren und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, führen wir die Wertermittlung durch. Sie erhalten das Ergebnis schriftlich und wir klären eventuell offene Fragen.