Immobilienbewertung

Für bebaute und unbebaute Grundstücke

Die Wahl der richtigen Immobilienbewertung hängt von Ihrem spezifischen Bewertungsanlass ab. Verschiedene Bewertungsmethoden unterscheiden sich in Umfang, Zuverlässigkeit, Berechnungsart und Kosten. Ein Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB, auch als „Vollgutachten“ oder „Gerichtsgutachten“ bekannt, eignet sich für alle Bewertungsanlässe. Günstigere Alternativen wie das Kurzgutachten oder eine einfache Werteinschätzung sind jedoch nur in bestimmten Situationen anerkannt. Oft ist ein Kurzgutachten die schnellste und kostengünstigste Lösung.

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Arten der Immobilienbewertung und ihre Anwendungsbereiche.


Ein breites Spektrum an Situationen erfordert ein aussagekräftiges, zuverlässiges und maßgeschneidertes Gutachten, das die individuelle Situation berücksichtigt.

Erbschaft & Schenkung

Sie haben eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen und stehen nun vor unrealistischen Forderungen seitens Ihrer Verwandten oder dem Finanzamt? In diesem Fall steht Ihnen unsere Unterstützung zur Verfügung. Wir bieten eine professionelle Bewertung der Erbimmobilie anhand der gesetzlichen Vorgaben, um Ihnen eine fundierte Einschätzung des Verkehrswerts zu liefern.

Trennung & Scheidung

Nach einer Trennung kann es äußerst belastend sein, dass der ehemalige Partner mit Forderungen auf Sie zukommt, die Sie nicht nachvollziehen können. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und bieten Ihnen eine Werteinschätzung bzw. Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie gemäß den gesetzlichen Vorgaben an. Dadurch erhalten Sie eine fundierte Bewertung, die Ihnen in dieser schwierigen Situation helfen wird.

Verkaufsberatung

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, ist die Einschätzung des Preises oft schwierig oder kaum möglich. Mit unserer Wertermittlung erhalten Sie eine realistische Bewertung Ihrer Immobilie, die Ihnen bei der Festlegung des Verkaufspreises helfen wird.

Kaufberatung

Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden, doch der Preis des Verkäufers erscheint Ihnen unverständlich? Wir sind gerne an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei diesem bedeutenden und finanziell anspruchsvollen Schritt durch eine eingehende Wertermittlung. So können Sie, Ihre Familie und auch Ihre Bank mit ruhigem Gewissen die nächsten Schritte unternehmen.

Betreuung & Pflege

Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, wenn ein Volljähriger seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann. Der Betreuer vertritt den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich. Wenn ein Immobilienverkauf zur Deckung von Kosten erforderlich ist, wird in der Regel ein Verkehrswertgutachten vom Vormundschaftsgericht gefordert, um den angemessenen Verkaufspreis zu prüfen. Dieses Gutachten gewährleistet einen schnellen und rechtssicheren Verkauf und schützt den Betreuer vor Haftungsfällen.

Vermietung

Mietwertgutachten gemäß § 558 BGB werden erstellt, um die ortsübliche Miete zu bestimmen und die Verhandlungen mit Ihrem Mieter zu erleichtern. Gleichzeitig können damit kalkulatorisch angesetzte Mieten für selbstgenutzte Räumlichkeiten beispielsweise gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden.