Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten.

Haben Sie weitere Fragen? Melden Sie sich gerne persönlich bei uns.

Wie kann ich einen Termin zur Immobilienbewertung vereinbaren?

Zögern Sie nicht, uns anzurufen und uns Ihr Anliegen telefonisch zu erläutern. Auf dieser Grundlage können wir einen Termin für einen Ortstermin direkt vereinbaren. Sie haben auch die Möglichkeit, uns vorab eine E-Mail zukommen zu lassen, jedoch empfehlen wir Ihnen in jedem Fall eine kurze telefonische Beratung bezüglich Ihrer Zielsetzung und des zeitlichen Rahmens.

Welchem Zweck dient eine Immobilienbewertung?

Die Verwendungsmöglichkeiten eines Immobiliengutachtens variiert je nach Art der Wertermittlung. Ein Verkehrswertgutachten beispielsweise kann sowohl in gerichtlichen als auch behördlichen Auseinandersetzungen genutzt werden und hat dort Bestand. Das Kurzgutachten hingegen ist nur für außergerichtliche Zwecke geeignet.

Welche Bewertungsmethoden werden zur Immobilienbewertung verwendet?

Bei der Immobilienbewertung durch Sachverständige kommen ausschließlich standardisierte Wertermittlungsverfahren zum Einsatz. Gemäß der ImmoWertV sind dies insbesondere das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren. Die Wahl des Wertermittlungsverfahrens hängt in erster Linie von der Art der Immobilie ab. Normalerweise werden zwei Wertermittlungsverfahren angewendet – ein führendes und ein unterstützendes Verfahren.

Welche Faktoren haben den größten Einfluss auf den Wert einer Immobilie?

Der Wert einer Immobilie setzt sich aus dem Wert des Grundstücks (anteilig) und dem Wert des Gebäudes zusammen. Der Wert des Grundstücks wird hauptsächlich von der Lage und Größe bestimmt, aber es gibt auch weitere Einflussfaktoren wie Immissionen, Zuschnitt und Ausrichtung, die eine Rolle spielen können.

Der Wert des Gebäudes wird unter anderem durch die Qualität (Standardstufe), Größe und den Grad der Modernisierung beeinflusst. Neben dem Alter und Zustand spielt auch die Verfügbarkeit (frei oder vermietet) eine Rolle. Zudem können spezifische Merkmale des Objekts den Immobilienwert maßgeblich beeinflussen.

Bei der Immobilienbewertung ist es auch wichtig, den lokalen Marktbedingungen Rechnung zu tragen. Selbst eine „gleiche Immobilie“ auf dem „gleichen Grundstück“ kann an einem anderen Standort einen unterschiedlichen Wert haben.

Wie lange dauert die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens?

Die Bearbeitungsdauer kann variieren, insbesondere abhängig von der Verfügbarkeit aller notwendigen Informationen und Unterlagen. Wenn beispielsweise Termine mit Ämtern und Behörden vereinbart werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeit verzögern. In der Regel dauert es etwa 3-5 Wochen, um ein Verkehrswertgutachten fertigzustellen. Wenn Sie das Gutachten jedoch kurzfristig benötigen, können Sie uns gerne darauf ansprechen. Wenn ein Kurzgutachten für Ihre Zwecke ausreichend ist, können Sie mit einer deutlich kürzeren Bearbeitungszeit von wenigen Tagen rechnen.

Ist die Wertermittlung 100 % genau?

Die Wertermittlung einer Immobilie ist stets eine hochpersönliche und individuelle Leistung des Sachverständigen. Es ist nicht möglich, den Verkehrswert einer Immobilie zu 100% auf einen „richtigen“ Wert festzulegen. Wenn drei Sachverständige dieselbe Immobilie bewerten, ist es durchaus möglich, dass dabei drei unterschiedliche Verkehrswerte ermittelt werden. Eine gewisse Abweichung bei Verkehrswerten ist völlig normal, sodass es nicht den „einen“ richtigen Verkehrswert gibt.

Was kostet die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens?

Die Honorare für Wertermittlungsgutachten können grundsätzlich frei verhandelt werden. Unser Sachverständigenbüro orientiert sich dabei an der Honorartabelle des Bundesverbandes der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen (BVS). Das konkrete Honorar ist abhängig vom Verkehrswert der Immobilie sowie von besonderen Faktoren wie beispielsweise speziellen Rechten am Grundstück. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um ein individuelles Angebot zu erstellen. Bei Bedarf kann auch ein Festpreis vereinbart werden.

In welchem Einzugsgebiet sind Sie tätig?

Wir- das Sachverständigenbüro Wann – sind als DEKRA zertifizierter Sachverständiger in allen deutschen Bundesländern, sowie auf allen deutschen Inseln für die neutrale und rechtssichere Wertermittlung von Immobilien tätig.

Wann ist ein Kurzgutachten die richtige Wahl?

Das Kurzgutachten ist die richtige Wahl, wenn Sie eine neutrale und fachkundige Wertermittlung benötigen, für die kein Verkehrswertgutachten erforderlich ist.

Das bedeutet, dass das Kurzgutachten für Ihren Bedarf geeignet ist, solange es sich nicht um Angelegenheiten handelt, die mit Behörden oder Gerichtsverfahren zusammenhängen. Für derartige behördliche oder gerichtliche Verfahren ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich.

Wird beim Kurzgutachten anders gerechnet als beim Verkehrswertgutachten?

Beim Kurzgutachten und beim Verkehrswertgutachten kommen grundsätzlich dieselben standardisierten Wertermittlungsverfahren zur Anwendung. Die Unterschiede liegen jedoch in Umfang und Tiefe der Bewertung.

Beim Verkehrswertgutachten wird eine detaillierte und umfassende Analyse der Immobilie durchgeführt. Hierbei werden alle relevanten Faktoren wie baulicher Zustand, Marktsituation, Lage und Ausstattung berücksichtigt. Das Verkehrswertgutachten erfordert in der Regel eine ausführliche Dokumentation und Erläuterung der verwendeten Methoden und Annahmen.

Beim Kurzgutachten erfolgt eine kompaktere Bewertung, die sich auf die wesentlichen Informationen konzentriert. Es bietet eine schnelle und übersichtliche Wertermittlung, die jedoch weniger detailliert ist. Für bestimmte Zwecke, bei denen eine weniger umfangreiche Bewertung ausreichend ist, kann dies eine passende Option sein.

Grundsätzlich basieren beide Gutachten auf denselben Bewertungsmethoden, wobei der Umfang und die Tiefe der Analyse je nach Art des Gutachtens variieren.

Welche Unterlagen werden für ein Kurzgutachten benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen für die Erstellung eines Kurzgutachtens hängen immer von der Art und Nutzung der Immobilie ab. Sobald Sie Kontakt mit uns aufnehmen, senden wir Ihnen gerne eine Liste der benötigten Unterlagen zu. Sollten Ihnen einzelne Angaben oder Unterlagen fehlen, können wir diese im Rahmen der Kurzgutachtenerstellung für Sie beschaffen, vorausgesetzt, Sie haben uns eine entsprechende Vollmacht erteilt.

Was bedeutet das Vergleichswertverfahren?

Im Vergleichswertverfahren errechnet sich der Vergleichswert einer Immobilie aus einer ausreichenden Anzahl vom Vergleichspreisen. Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert der zu bewertenden Immobilie anhand von Vergleichsobjekten ermittelt. Diese Vergleichsobjekte sollten sich in möglichst ähnlichen Merkmalen wie Lage, Größe, Bauart, Ausstattung und Zustand zur zu bewertenden Immobilie gleichen. Anhand der Verkaufspreise oder üblichen Marktmieten dieser Vergleichsobjekte wird der Wert für das zu bewertende Objekt abgeleitet.

Das Vergleichswertverfahren bietet den Vorteil, dass es auf realen Marktdaten basiert und eine gute Vergleichbarkeit ermöglicht. Es kann jedoch Einschränkungen aufgrund der Verfügbarkeit von ausreichend Vergleichsobjekten geben, insbesondere bei individuellen oder speziellen Immobilien. In solchen Fällen können ergänzende Wertermittlungsverfahren wie das Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren zum Einsatz kommen.

Was bedeutet das Sachwertverfahren?

Das Sachwertverfahren ist eine Methode der Immobilienbewertung, bei der der Wert einer Immobilie anhand der Herstellungskosten des Gebäudes und des Bodenwerts ermittelt wird. Es bezieht sich auf die Kosten, die für den Neubau des Gebäudes unter Berücksichtigung des aktuellen Baupreisniveaus, der Bauqualität und der verbleibenden Nutzungsdauer anfallen würden. Der Bodenwert, also der Wert des Grundstücks, wird zum Gebäudezeitwert hinzugefügt.

Das Sachwertverfahren wird insbesondere bei eigengenutzten Immobilien oder bei Gebäuden angewendet, für die keine vergleichbaren Verkaufspreise verfügbar sind. Ein wichtiger Aspekt ist die Anpassung an den Markt über den Sachwertfaktor des Gutachterausschusses, um regionale Marktgegebenheiten und Besonderheiten zu berücksichtigen. Durch diese Faktoren kann eine realistische Einschätzung des Sachwerts einer Immobilie erfolgen.

Was bedeutet das Ertragswertverfahren?

Das Ertragswertverfahren wird vorrangig bei Mietobjekten und Gewerbeimmobilien in der Immobilienbewertung angewendet. Es basiert auf den erwarteten Mieteinnahmen, die mit der Immobilie erzielt werden können. Dabei wird der Bruttoertrag um die Bewirtschaftungskosten, wie Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sowie das Risiko von Mietausfällen, bereinigt. Da auch die angemessene Verzinsung des Bodenwerts berücksichtigt werden muss, spielt der Liegenschaftszinssatz eine wichtige Rolle.

Beim Ertragswertverfahren wird der Bodenwert zur erzielbaren Ertragswertsumme der Gebäude hinzugefügt, um den Gesamtwert der Immobilie zu ermitteln. Dieses Verfahren ermittelt den Wert einer Immobilie anhand der erwarteten Einnahmen, die sie generieren kann, und berücksichtigt die Kosten, die mit dem Betrieb und der Instandhaltung verbunden sind.

Es ist ein gängiges Verfahren, um den Wert von Miet- und Gewerbeimmobilien zu bestimmen, da es sich auf die rentabilitätsbasierten Aspekte konzentriert.

Kontaktieren Sie uns für eine unabhängige Bewertung

Kontaktieren Sie uns für professionelle Immobilienbewertung im Rhein-Sieg-Kreis. Unsere zertifizierten Experten bieten unabhängige Gutachten und personalisierte Beratung.